Ich bin ein qualifizierter, selbständiger Elektriker mit einer langjährigen Arbeitserfahrung. Als Arbeitnehmer war ich 13 Jahre lang als Elektroinstallateur tätig und habe dadurch große Erfahrungen im Bereich der Elektrik sammeln dürfen. Aus diesem Grund habe ich mich dazu entschlossen, selbstständig zu werden. Die Handwerksordnung sieht in §7 der Anlage A zur HwO verschiedene Alternativen als Eintragungsgrundlage für zulassungspflichtige Handwerke vor. Neben der Meisterqualifikation können u.a. einschlägige Abschlusszeugnisse von Hoch - und Fachschulen als Qualifikationsnachweis für die Eintragung in die Handwerksrolle herangezogen werden. Außerdem besteht gem. §7 HwO die Möglichkeit der Eintragung mit der Ausübungsberechtigung gem. §7a und §7b HwO, sowie der Ausnahmebewilligung gem. §8 HwO.